Re: Schwangerschaft und Arzt

Geschrieben von Marenka am 4. Juni 2010, 17:16
Als Antwort auf: Schwangerschaft und Arzt geschrieben von Claudia

Na das sind ja mafiöse Verhältnisse bei euch in Ösiland... ;o)
Aber wenn ich den Hinweis richtig verstehe, sind Ultraschalluntersuchungen in der SS nicht vorgeschrieben um an sein Geld zu kommen.

> Hallo ihr Lieben!
>
> So wie Ursula sagt: > href="http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080605.html"
> target=_blank">Ohne Mutterkindpass gibts kein Kinderbetreuungsgeld.
.
> Und > target=_blank>die Untersuchungen sind nur bei Inanspruchnahme von
> Vertragsärztinnen/Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger
> kostenlos.

>
> Falls man also Geld sehen möchte, muss man sich bei einem Arzt oder einer
> Ärztin ins Wartezimmer setzen.
>
> Dafür habe ich auf obiger Seite gerade gefunden:
>

> Hinweis: Die Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft sowie
> die Hüftultraschalluntersuchungen und die sechste bis neunte Untersuchung
> des Kindes sind nicht Voraussetzung für die Weitergewährung des
> Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.

>
>
>
> Absolut originell finde ich den folgenden Satz:
>

> Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung des Kindes muss grundsätzlich in
> der 1. Lebenswoche vorgenommen werden.

> Wird hier davon ausgegangen, dass ein Kind vor der Geburt nicht lebt? Oder
> muss ich fünf Tage nach der Ovulation das Kind untersuchen lassen?
>
> Liebe Grüße,
> Claudia

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